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   OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04   

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https://dejure.org/2005,2566
OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04 (https://dejure.org/2005,2566)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.07.2005 - 14 U 217/04 (https://dejure.org/2005,2566)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 14 U 217/04 (https://dejure.org/2005,2566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 VOB/A; § 2 Nr. 5, 6 VOB/B
    Anspruch auf Zahlung von zusätzlichem Werklohn für Brückenbauarbeiten; Voraussetzungen für das Vorliegen einer zusätzlichen, vom Auftrag nicht erfassten Leistung; Auslegung eines Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung der Risikoverteilung zur Ermittlung des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von zusätzlichem Werklohn für Brückenbauarbeiten; Voraussetzungen für das Vorliegen einer zusätzlichen, vom Auftrag nicht erfassten Leistung; Auslegung eines Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung der Risikoverteilung zur Ermittlung des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § 2 Nr. 6; ; VOB/A § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 5; VOB/B § 2 Nr. 6; VOB/A § 9
    Unklarheit der Ausschreibung hinsichtlich der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Bauausführung - Aufklärungspflicht des Auftragsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrvergütung infolge unklarer Leistungsbeschreibung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • schlawien-naab.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 VOB/B
    Bauwerkvertragsrecht - Sorgfaltspflichtverletzung des Auftragnehmers - Wegfall des Mehrvergütungsanspruchs gemäß § 2 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Was ist Bausoll? (IBR 2005, 520)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1152 (Ls.)
  • BauR 2005, 1776
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04
    Denn eine mit dieser Vorschrift unvereinbare Ausschreibungstechnik führt jedenfalls nicht dazu, dass anstelle der ausgeschriebenen Leistung eine mit § 9 VOB/A übereinstimmende Vertragsinhalt wird; § 9 VOB/A enthält nämlich kein zwingendes Vertragsrecht (vgl. BGH BauR 1997, 126 ff.).

    Bei einer solchen Leistungsbeschreibung ist aber für eine der VOB/A entsprechende Auslegung schon deshalb kein Raum, weil die mit dem Vertragsschluss beabsichtigte Risikoverlagerung für den Auftragnehmer zweifelsfrei erkennbar ist (BGH BauR 1997, 126 ff.).

  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04
    Dabei sind zur Bestimmung einer nach der VOB/A ausgeschriebenen Leistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung auch die Umstände des Einzelfalls, u. a. die Besonderheiten des Bauwerks, zu berücksichtigen (vgl. BGH BauR 2002, 935 ff.; 1994, 236 ff.).

    Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss ist nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist (vgl. BGH BauR 1994, 236 ff. m. w. N.).

  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04
    Dabei sind zur Bestimmung einer nach der VOB/A ausgeschriebenen Leistung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung auch die Umstände des Einzelfalls, u. a. die Besonderheiten des Bauwerks, zu berücksichtigen (vgl. BGH BauR 2002, 935 ff.; 1994, 236 ff.).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04
    Zumindest aber hätte die Klägerin die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Rückfrage bei einer der ihr von der Beklagten benannten Auskunftspersonen oder im Rahmen der von der Beklagten angebotenen Ortstermine wahrnehmen müssen, um die von ihr erkannte Unklarheit der Ausschreibung zu klären (ebenso OLG Düsseldorf, BauR 2004, 504; vgl. auch BGH BauR 1987, 683, 685).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2003 - 23 U 27/03

    Voraussetzungen eines Mehrvergütungsanspruchs bei Demontage bestehender

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04
    Zumindest aber hätte die Klägerin die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Rückfrage bei einer der ihr von der Beklagten benannten Auskunftspersonen oder im Rahmen der von der Beklagten angebotenen Ortstermine wahrnehmen müssen, um die von ihr erkannte Unklarheit der Ausschreibung zu klären (ebenso OLG Düsseldorf, BauR 2004, 504; vgl. auch BGH BauR 1987, 683, 685).
  • KG, 09.11.1999 - 27 U 8522/98

    Lückenhaftes Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04
    Die Klägerin hat ihr Angebot also letztlich in Kenntnis des sie treffenden Kalkulationsrisikos abgegeben (vgl. hierzu auch KG IBR 2003, 1027).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Enthält eine Ausschreibung Unklarheiten, ist der Auftragnehmer gehalten, diese aufzuklären, unterlässt er dies, stehen ihm keine Mehrvergütungsansprüche zu (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 1106; zitiert nach juris; OLG Celle IBR 2005, 520; OLG Rostock IBR 2009, 3336).
  • OLG Celle, 15.03.2017 - 14 U 42/14

    Wer nicht fragt, verliert!

    Die Ausschreibung zu Position ... 10. auf Seite 15 des Leistungsverzeichnisses (Bl. 179 d. A.) ist einer vergaberechtlich zulässigen funktionalen Leistungsbeschreibung vergleichbar [vgl. OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 217/04, dem eine nahezu wortgleiche Ausschreibung zugrunde liegt].
  • OLG Koblenz, 19.05.2006 - 8 U 69/05

    Öffentliche Ausschreibung: Auslegung der Leistungsbeschreibung

    Wenn die Beklagte die Ausschreibung in diesem, gegen § 9 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A verstoßenden Sinne (Ingenstau/ Korbion -Kratzenberg, VOB Kommentar, 15. Auflage 2004, § 9 VOB/A Rn. 26 m.w.N.) verstanden haben sollte, hätte die Beklagte diese Unklarheit durch Rückfrage klären müssen (BGH BauR 1988, 338 ff.; OLG Celle BauR 2005, 1776 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Rn. 1130 m.w.N.; Motzke/Pietzker/Prieß - Hertwig, VOB/A, 2001, § 9 Rn. 24).
  • OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05

    Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem

    § 2 Nr. 6 VOB/B setzt also eine echte Zusatzleistung voraus (vgl. z.B.: OLG Celle, BauR 2005, 1776 ff; Ingenstau/Korbion/ Keldungs, 15. Aufl. 2003, § 2 Nr. 6 VOB/B, Rdn. 1, 3).
  • OLG Köln, 09.07.2008 - 11 U 72/07

    Unvollständige Leistungsbeschreibung: Spekulationsmehrvergütung?

    Konkrete Vorgaben zu den einzelnen, dabei zu erbringenden Leistungen fehlten, so dass es - für jeden Bieter erkennbar - Sache des Bieters als potentiellem Auftragnehmer war, die nötigen Informationen zu Positionen des Leistungsverzeichnisses - vor Angebotsabgabe - einzuholen (vgl. BGH NJW 1997, 61; OLG Celle BauR 2005, 1776 ff.; OLG Brandenburg BauR 2007, 540 ff.; KG BauR 2008, 833, 835) und vorhandene Unklarheiten zu beseitigen, ohne dass hierin ein Verstoß gegen § 9 VOB/A zu erblicken wäre (vgl. BGH NJW 1997, 61, 62).
  • VK Niedersachsen, 02.04.2012 - VgK-08/12

    Unzulässige Mischkalkulation nicht belegt: Kein Bieterausschluss!

    Der vom OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04, zit. nach ibr-online) gegenteilig zum OLG Schleswig entschiedene Fall betrifft einen Sachverhalt mit deutlich größerer Unklarheit, die vom Bieter unbedingt aufzuklären gewesen wäre.
  • LG Bonn, 28.03.2007 - 1 O 259/05

    Keine zusätzliche Vergütung für Leistungen, die bei funktionaler

    Kam es der X für ihre Kalkulation auf die genaue Einbauklasse nach der LAGA - Richtlinie an, hätte sie dies in ihr Angebot aufnehmen oder diese Frage mit der Beklagten klären können (vgl. OLG Brandenburg, BauR 2007, S. 540 [543]; OLG Celle, BauR 2005, S. 1776).
  • VK Niedersachsen, 27.03.2012 - VgK-08/12

    Negative Preise als ausreichender Anhaltspunkt für eine Mischkalkulation;

    Der vom OLG Celle ( OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04 , zit. nach ibr-online) gegenteilig zum OLG Schleswig entschiedene Fall betrifft einen Sachverhalt mit deutlich größerer Unklarheit, die vom Bieter unbedingt aufzuklären gewesen wäre.
  • LG Karlsruhe, 12.01.2018 - 6 O 285/14

    VOB-Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über einen Autobahnbau: Anspruch

    Enthält eine Ausschreibung Unklarheiten, so ist der Auftragnehmer gehalten, diese aufzuklären, unterlässt er dies, stehen ihm keine Mehrvergütungsansprüche zu (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2007 - 10 U 423/06 - NJW 2007, 2925; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteile vom 20.04.2004 - 6 U 116/03 - NJW-RR 2005, 1106, vom 13.09.2007 - 12 U 214/06 m.w.N., vom 16.07.2008 - 4 U 187/07, beide zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04 -, IBR 2005, 520).
  • LG Karlsruhe, 27.07.2018 - 6 O 85/18

    Haftung eines von Gemeinde beauftragten Architekten wegen einer nach Rüge der

    Enthält eine Ausschreibung Unklarheiten, so ist der Auftragnehmer gehalten, diese aufzuklären, unterlässt er dies, stehen ihm keine Mehrvergütungsansprüche zu (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 21 U 136/14 - NJW 2015, 556; OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2007 - 10 U 423/06 - NJW 2007, 2925; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteile vom 20.04.2004 - 6 U 116/03 - NJW-RR 2005, 1106, vom 13.09.2007 - 12 U 214/06 m.w.N., vom 16.07.2008 - 4 U 187/07; OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04 -, IBR 2005, 520).
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